Lokale Elektrizitätsgemeinschaft - LEG
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft - LEG
Für die Abrechnung innerhalb der LEG zwischen den Teilnehmenden ist die LEG-Vertretung oder ein beauftragter Abrechnungsdienstleister zuständig. Wir übernehmen den gesamten administrativen Prozess gerne für Sie.
Allgemeine Informationen
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von Solarstrom über das öffentliche Netz hinweg - innerhalb einer Gemeinde und auf gleicher Netzebene. Sie eignet sich besonders für Quartiere oder grössere Nachbarschaften. Alle Beteiligten bleiben individuelle Netzkunden, profitieren aber von vergünstigten Netznutzungskosten. Eine Abgabebefreiung wie beim ZEV und vZEV gibt es hier nicht. Die Gründung erfolgt über das Anmeldeformular.
Voraussetzungen für ein LEG
- Die Zustimmung aller Teilnehmenden ist erforderlich
- Alle Teilnehmenden müssen sich auf derselben Netzebene befinden
- Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde liegen
- Installation der notwendigen technischen Infrastruktur (z.B. Smart Meter)
- Die Anlagen aller Produzierenden müssen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der LEG decken
Unsere Leistungen
Als Netzbetreiber sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir übernehmen:
- Messwesen: Einbau, Betrieb und Wartung von intelligenten Messsystemen
- Datenerfassung: Bereitstellung der Energiedaten an die LEG-Betreibenden
- Abrechnung: Die TBG übernimmt auf Wunsch die gesamte Abrechnung der Teilnehmenden
- Netzbereitstellung: Sichere und stabile Versorgung an allen Übergabepunkten
- Kommunikation mit Marktakteuren: Abwicklung von Einspeisungen und Netzbezug
Vorteile
- Als Produzent können Sie Ihre lokal erzeugte Energie in einer LEG zu einem höheren Preis verkaufen, als die Einspeisevergütung zum Referenzmarktpreis.
- Die Teilnehmenden erhalten für den bezogenen LEG-Strom einen Rabatt auf den Netznutzungstarif.
- Es werden keine Anpassungen an den elektrischen Installationen benötigt, wenn es zu Ein- und Austritten innerhalb der LEG kommt
- Eigenproduzierter Strom aus Photovoltaikanlagen kann innerhalb der LEG effizient genutzt werden. Überschüssige Energie wird dort verbraucht, wo sie gerade benötigt wird.
Nachteile
- Komplizierte interne Abrechnung aufgrund von Komplexen Strukturen mit Lastgangdaten.
- Für die korrekte Erfassung, Verteilung und Abrechnung des Stroms sind geeignete Messsysteme, digitale Prozesse und teilweise zusätzliche technische Einrichtungen notwendig.
- Die Teilnehmender erhalten von mehreren Stellen eine Abrechnung:
- Von der TBG die Abrechnung für den Netzstrom
- von der LEG-Vertretung die Abrechnung für den LEG-Strom
Tarife
- Für den LEG-Strom können die Teilnehmenden den Energiepreis frei vereinbaren. LEG unterliegen dem Schweizer Obligationenrecht und dem Kartellrecht.
- Die Netznutzung für den LEG-Strom bleibt kostenpflichtig. Die Teilnehmenden haben jedoch auf den Anteil des LEG-Stroms einen Rabatt:
- 40% Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung einer Netzebene (alle LEG Teilnehmenden befinden sich im selbsen Trafokreis)
- 20% Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung mehrerer Netzebenen (ein oder alle LEG Teilnehmenden befinden sich in unterschiedlichen Trafokreisen)
- Dieser Rabatt gilt nur auf den Grund-, Arbeits- und Leistungstarif
- Der Reststrom inkl. Netznzutzung, sowie die nachfolgenden Positionen, werden auch für den LEG-Strom ohne Rabatt in Rechnung gestellt:
- Kosten für Systemdienstleistungen
- Kosten für die Stromreserve
- Kosten für die solidarisierten Massnahmen des Übertragungsnetzes
- Netzzuschlag gem. Artikel 35EnG
- Konzessionsabgaben
- Messkosten
- Kosten für die Blindenergie
Abrechnung
- Die Kosten für den Stromanteil, welcher nicht aus der LEG bezogen wird, stellen die Technischen Betriebe Gränichen AG in Rechnung.
- Für die Abrechnung innerhalb der LEG zwischen den Teilnehmenden ist die LEG-Vertretung zuständig. Die LEG-Vertretung kann einen Abrechnungsdienstleister (TBG oder extern) damit beauftragen. Die Technischen Betriebe Gränichen AG stellen die erforderlichen Lastgangdaten kostenlos zur Verfügung.
- Im Gegensatz zu einem ZEV oder vZEV bleiben die einzelnen Teilnehmenden in der LEG jedoch direkte Kunden der TBG.
Pflichten und Rechte der Teilnehmenden
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Vertragsvereinbarungen einhalten: Preise, Abrechnungsregeln, Nutzung etc.
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Smart Meter Zustimmung: Die Teilnahme setzt ein Smart Meter voraus, welcher durch die TB Gränichen Energie AG beschafft und installiert wird. Zustimmung zur Datenerfassung und Übermittlung muss gegeben sein
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Produktions- und Verbrauchsdaten liefern: Stromproduktion und Verbrauch werden über Smart Meter gemessen; zusätzliche Angaben müssen zur Verfügung gestellt werden
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Kosten tragen: Teilnehmende übernehmen ihren Anteil an Strombezug, Netznutzung, Abrechnung und ggf. administrativen Kosten
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Bezug und Nutzung innerhalb der LEG: Vorrangig Strom aus der Gemeinschaft nutzen; falls nicht genug produziert wird, erfolgt Netzbezug wie gewohnt
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Haftung und Verantwortung: Verantwortung für korrekte Angaben und Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Keine Solidarhaftung gegenüber dem Netzbetreiber (anders als bei ZEV)
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Meldung von Änderungen: Änderungen bei Verbrauch, Anschlussleistung, Umzüge resp. Kündigung, Produzentenstatus oder Anschlusssituation sind dem Betreiber mitzuteilen
Pflichten und Aufgaben der Betreibenden
- Gründung und Anmeldung: LEG beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und Voraussetzungen prüfen (Netzgebiet, Netzebene, Smart Meter, Mindestverhältnis)
- Vertragswesen: Teilnahmebedingungen, Preisstruktur und Abrechnungsregeln mit allen Mitgliedern festlegen
- Messung & Datenbereitstellung: Gesetzeskonforme Installation der Smart Meter sicherstellen und Datenbereitstellung verantworten
- Abrechnung: Strombezug und Produktion korrekt bewerten, Rückliefervergütungen abwickeln und Kosten transparent abrechnen
- Kommunikation & Organisation: Mitglieder über Rechte, Pflichten, Kosten und Abrechnung informieren. Ansprechpartner für Netzbetreiber und Teilnehmende sein; Änderungen (z. B. Teilnehmerwechsel) koordinieren
Link zum Dokument des VSE Branchenempfehlung
Haben Sie Fragen zum Thema Eigenverbrauch? Unsere Fachperson steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Thomas Härri
Bereichsleiter Energieversorgung
+41 62 855 88 82
thomas.haerri@tbgraenichen.ch