Lokale Elektrizitätsgemeinschaft - LEG
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft - LEG
Allgemeine Informationen
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von Solarstrom über das öffentliche Netz hinweg - innerhalb einer Gemeinde und auf gleicher Netzebene. Sie eignet sich besonders für Quartiere oder grössere Nachbarschaften. Alle Beteiligten bleiben individuelle Netzkunden, profitieren aber von vergünstigten Netznutzungskosten. Eine Abgabebefreiung wie beim ZEV und vZEV gibt es hier nicht. Die Gründung erfolgt über das Anmeldeformular.
Warum eine LEG gründen?
Die LEG bringt Ihnen folgende Vorteile:
- Mit LEG fördern Sie die lokale Stromversorgung und stärken den lokalen Zusammenhalt
- Durch den direkten Handel von lokal produziertem Strom können Stromkosten gesenkt werden
- Auf den innerhalb der LEG bezogenen Strom bezahlen Sie einen reduzierten Netztarif
- Mit LEG fördern Sie den Ausbau von erneuerbaren Energien und reduzieren Ihren CO2-Ausstoss
Unsere Leistungen
Als Netzbetreiber sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir übernehmen:
- Messwersen: Einbau, Betrieb und Wartung von intelligenten Messsystemen
- Datenerfassung: Bereitstellung der Energiedaten an die LEG-Betreibenden
- Netzbereitstellung: Sichere und stabile Versorgung an allen Übergabepunkten
- Kommunikation mit Marktakteuren: Abwicklung von Einspeisungen und Netzbezug
Voraussetzungen für ein LEG
- Die Zustimmung aller Teilnehmenden ist erforderlich
- Alle Teilnehmenden müssen sich auf derselben Netzebene befinden
- Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde liegen
- Installation der notwendigen technischen Infrastruktur (z.B. Smart Meter)
- Die Anlagen aller Produzierenden müssen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der LEG decken
Pflichten und Rechte der Teilnehmenden
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Vertragsvereinbarungen einhalten: Preise, Abrechnungsregeln, Nutzung etc.
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Smart Meter Zustimmung: Die Teilnahme setzt ein Smart Meter voraus, welcher durch die TB Gränichen Energie AG beschafft und installiert wird. Zustimmung zur Datenerfassung und Übermittlung muss gegeben sein
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Produktions- und Verbrauchsdaten liefern: Stromproduktion und Verbrauch werden über Smart Meter gemessen; zusätzliche Angaben müssen zur Verfügung gestellt werden
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Kosten tragen: Teilnehmende übernehmen ihren Anteil an Strombezug, Netznutzung, Abrechnung und ggf. administrativen Kosten
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Bezug und Nutzung innerhalb der LEG: Vorrangig Strom aus der Gemeinschaft nutzen; falls nicht genug produziert wird, erfolgt Netzbezug wie gewohnt
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Haftung und Verantwortung: Verantwortung für korrekte Angaben und Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Keine Solidarhaftung gegenüber dem Netzbetreiber (anders als bei ZEV)
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Meldung von Änderungen: Änderungen bei Verbrauch, Anschlussleistung, Umzüge resp. Kündigung, Produzentenstatus oder Anschlusssituation sind dem Betreiber mitzuteilen
Pflichten und Aufgaben der Betreibenden
- Gründung und Anmeldung: LEG beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und Voraussetzungen prüfen (Netzgebiet, Netzebene, Smart Meter, Mindestverhältnis)
- Vertragswesen: Teilnahmebedingungen, Preisstruktur und Abrechnungsregeln mit allen Mitgliedern festlegen
- Messung & Datenbereitstellung: Gesetzeskonforme Installation der Smart Meter sicherstellen und Datenbereitstellung verantworten
- Abrechnung: Strombezug und Produktion korrekt bewerten, Rückliefervergütungen abwickeln und Kosten transparent abrechnen
- Kommunikation & Organisation: Mitglieder über Rechte, Pflichten, Kosten und Abrechnung informieren. Ansprechpartner für Netzbetreiber und Teilnehmende sein; Änderungen (z. B. Teilnehmerwechsel) koordinieren
Link zum Dokument des VSE Branchenempfehlung
Haben Sie Fragen zum Thema Eigenverbrauch? Unsere Fachperson steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Thomas Härri
Bereichsleiter Energieversorgung
+41 62 855 88 82
thomas.haerri@tbgraenichen.ch