Zusammenschluss Eigenverbrauch - ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Ein ZEV ist ein Zusammenschluss zwischen dem Eigentümer oder der Eigentümerin einer Energieerzeugungsanlage (EEA) sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern in einer oder mehreren Liegenschaften. Die Parteien treten im Gegensatz zu einer EVG als ein einziger Endkunde gegenüber der TB Gränichen Energie AG auf. Ein ZEV darf lediglich einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben. Somit ist eine Kabelverbindung zwischen den verschiedenen Verbrauchern und Verbraucherinnen eines ZEV notwendig. Der Ort der Energieproduktion eines ZEV ist das Grundstück, auf dem eine einzelne oder mehrere EEA (in der Regel Photovoltaikanlagen) stehen. Zusammenhängende Grundstücke gelten ebenfalls als Ort der Produktion.
Herausforderungen für die Eigentümerschaft
- Eigentümer/in der EEA übernimmt die Aufgaben und Verantwortung eines Energieversorgungsunternehmens:
- Stromverteilnetz innerhalb des ZEV erstellen und betreiben.
- Strom bei Mitgliedern des ZEV messen und Messwerte validieren.
- Fakturierung inklusive Inkasso bei Mitgliedern des ZEV.
- Strom auf dem Energiehandelsmarkt mit Preis-schwankungen einkaufen, sofern der ZEV für den freien Strommarkt zugelassen ist.
- Rechtliche Vereinbarung innerhalb des ZEV erstellen.
- Solidarhaftung der Mitglieder des ZEV gegenüber der TB Gränichen Energie AG.
- Bei bestehenden Bauten sind die vorhandenen Netzanschlüsse ans öffentliche Stromnetz rückzubauen. Mit nur einem Anschluss vermindert sich die Versorgungssicherheit.
Hier gehts zum Anmeldeformular:
Haben Sie Fragen zum Thema Eigenverbrauch? Unsere Fachperson steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Thomas Härri
Bereichsleiter Energieversorgung
+41 62 855 88 82
thomas.haerri@tbgraenichen.ch