Eigenverbrauch EVG und ZEV
Eigenverbrauchsgemeinschaften
Steigern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage - nutzen Sie den selbst produzierten, ökologischen Solarstrom selbst oder teilen Sie ihn mit Ihren Mieter/innen, Pächter/innen oder Stockwerkeigemtümer/innen in derselben Liegenschaft und je nach Modell sogar mit direkt angrenzenden Liegenschaften.
Das macht Ihre Anlage rentabler und die Abnehmer können Ihre Stromkosten senken.
Weiter gibt es zu beachten, dass die einmaligen Kosten für Einrichtung der Eigenverbrauchsgemeinschaft und den jährlichen Kosten für die Abrechnungsdienstleistung in der Kalkulation berücksichtig werden müssen. Sollte nur ein geringer Anteil an Solarstrom an die Abnehmer weitergegen werden können, dann verringert sich die Wirtschaftlichkeit.
Wie funktioniert ein ZEV / EVG?
Allgemeine Informationen
Eigenverbrauch von Solarstrom bedeutet, dass der durch Solaranlagen selbst erzeugte Strom direkt vor Ort genutzt und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Gemeinsamer Eigenverbrauch ist in zwei Varianten möglich - die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) oder der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Der Hauptunterschied ist, dass ein ZEV nur noch als "ein einziger Kunde" gegenüber der TB Gränichen Energie AG auftritt und nur noch über einen Netzanschluss verfügt. Bei der EVG bleiben "alle Kund/innen" bei der TB Gränichen Energie AG.
EigenverbrauchPLUS
Wir realisieren und betreiben für Sie die Eigenverbrauchsgemeinschaft nach dem Praxismodell EVG.
Sonnenenergie nutzen und teilen
Das EigenverbrauchPLUS Modell der TB Gränichen Energie AG ermöglicht eine Eigenverbrauchslösung ohne grossen Aufwand. Der/Die Anlagenbetreiber/in veräussert dabei den am Ort produzierten Solarstrom an interessierte Endverbraucher/innen. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig und die dafür notwendige Regelung wird vertraglich festgehalten. Als Dienstleistung erstellt die TB Gränichen Energie AG für jede/n Endverbraucher/in der Eigenverbrauchslösung eine individuelle und detaillierte Stromabrechnung.
Vorteile für den/die Anlagebetreiber/in
- Keine Investition in kostspielige Mess- und Abrechnungsinfrastruktur. Die Stromzähler sind geeichte Standardzähler der TB Gränichen Energie AG.
- Kein administrativer Aufwand für Messung, Abrechnung und Eichung - diese Aufgaben bleiben bei der TB Gränichen Energie AG.
- Keine Netz- und Abgabekosten auf selbst produziertem Strom.
- Höherer Anteil Eigenverbrauch und dadurch eine höhere Rendite bei der Photovoltaikanlage.
Vorteile für die Endverbraucher/innen
- Tiefere Stromrechnungen dank vergünstigtem Tarif auf dem eigenverbrauchten Strom.
- Sie bleiben weiterhin Kundin/Kunde der TB Gränichen Energie AG.
- Sie nutzen lokal produzierten Strom und tragen damit zur Energiewende bei.
Hier gehts zum Anmeldeformular:
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Ein ZEV ist ein Zusammenschluss zwischen dem Eigentümer oder der Eigentümerin einer Energieerzeugungsanlage (EEA) sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern in einer oder mehreren Liegenschaften. Die Parteien treten im Gegensatz zu einer EVG als ein einziger Endkunde gegenüber der TB Gränichen Energie AG auf. Ein ZEV darf lediglich einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben. Somit ist eine Kabelverbindung zwischen den verschiedenen Verbrauchern und Verbraucherinnen eines ZEV notwendig. Der Ort der Energieproduktion eines ZEV ist das Grundstück, auf dem eine einzelne oder mehrere EEA (in der Regel Photovoltaikanlagen) stehen. Zusammenhängende Grundstücke gelten ebenfalls als Ort der Produktion.
Herausforderungen für den/die Eigentümer/in
- Eigentümer/in der EEA übernimmt die Aufgaben und Verantwortung eines Energieversorgungsunternehmens:
- Stromverteilnetz innerhalb des ZEV erstellen und betreiben.
- Strom bei Mitgliedern des ZEV messen und Messwerte validieren.
- Fakturierung inklusive Inkasso bei Mitgliedern des ZEV.
- Strom auf dem Energiehandelsmarkt mit Preis-schwankungen einkaufen, sofern der ZEV für den freien Strommarkt zugelassen ist.
- Rechtliche Vereinbarung innerhalb des ZEV erstellen.
- Solidarhaftung der Mitglieder des ZEV gegenüber der TB Gränichen Energie AG.
- Bei bestehenden Bauten sind die vorhandenen Netzanschlüsse ans öffentliche Stromnetz rückzubauen. Mit nur einem Anschluss vermindert sich die Versorgungssicherheit.
Hier gehts zum Anmeldeformular:
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft - LEG
Allgemeine Informationen
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von Solarstrom über das öffentliche Netz hinweg – innerhalb einer Gemeinde und auf gleicher Netzebene. Sie eignet sich besonders für Quartiere oder grössere Nachbarschaften. Alle Beteiligten bleiben individuelle Netz-Kunden, profitieren aber von vergünstigten Netznutzungskosten. Eine Abgabenbefreiung wie bei ZEV und vZEV gibt es hier nicht. Die Gründung erfolgt über die das Anmeldeformular.
Warum eine LEG gründen?
Die LEG bringt Ihnen folgende Vorteile:
- Mit LEG fördern Sie die lokale Stromversorgung und stärken den lokalen Zusammenhalt
- Durch den direkten Handel von lokal produziertem Strom können Stromkosten gesenkt werden
- Auf den innerhalb der LEG bezogenen Strom bezahlen Sie einen reduzierten Netztarif
- Mit LEG fördern Sie den Ausbau von erneuerbaren Energien und reduzieren Ihren CO2-Ausstoss
Unsere Leistungen
Als Netzbetreiber sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir übernehmen:
- Messwersen: Einbau, Betrieb und Wartung von intelligenten Messsystemen
- Datenerfassung: Bereitstellung der Energiedaten an die LEG-Betreibenden
- Netzbereitstellung: Sichere und stabile Versorgung an allen Übergabepunkten
- Kommunikation mit Marktakteuren: Abwicklung von Einspeisungen und Netzbezug
Voraussetzungen für ein LEG
- Die Zustimmung aller Teilnehmenden ist erforderlich
- Alle Teilnehmenden müssen sich auf derselben Netzebene befinden
- Alle Teilnehmenden müssen in derselben Gemeinde liegen
- Installation der notwendigen technischen Infrastruktur (z.B. Smart Meter)
- Die Anlagen aller Produzierenden müssen mindestens 5% der gesamten Anschlussleistung der LEG decken
Pflichten und Rechte der Teilnehmenden
- Vertragsvereinbarungen einhalten: Preise, Abrechnungsregeln, Nutzung etc.
- Smart Meter Zustimmung: Die Teilnahme setzt ein Smart Meter voraus, welcher durch die TB Gränichen Energie AG beschafft und installiert wird. Zustimmung zur Datenerfassung und Übermittlung muss gegeben sein
- Produktions- und Verbrauchsdaten liefern: Stromproduktion und Verbrauch werden über Smart Meter gemessen; zusätzliche Angaben müssen zur Verfügung gestellt werden
- Kosten tragen: Teilnehmende übernehmen ihren Anteil an Strombezug, Netznutzung, Abrechnung und ggf. administrativen Kosten
- Bezug und Nutzung innerhalb der LEG: Vorrangig Strom aus der Gemeinschaft nutzen; falls nicht genug produziert wird, erfolgt Netzbezug wie gewohnt
- Haftung und Verantwortung: Verantwortung für korrekte Angaben und Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Keine Solidarhaftung gegenüber dem Netzbetreiber (anders als bei ZEV)
- Meldung von Änderungen: Änderungen bei Verbrauch, Anschlussleistung, Umzüge resp. Kündigung, Produzentenstatus oder Anschlusssituation sind dem Betreiber mitzuteilen
Pflichten und Aufgaben der Betreibenden
- Gründung und Anmeldung: LEG beim zuständigen Netzbetreiber anmelden und Voraussetzungen prüfen (Netzgebiet, Netzebene, Smart Meter, Mindestverhältnis)
- Vertragswesen: Teilnahmebedingungen, Preisstruktur und Abrechnungsregeln mit allen Mitgliedern festlegen
- Messung & Datenbereitstellung: Gesetzeskonforme Installation der Smart Meter sicherstellen und Datenbereitstellung verantworten
- Abrechnung: Strombezug und Produktion korrekt bewerten, Rückliefervergütungen abwickeln und Kosten transparent abrechnen
- Kommunikation & Organisation: Mitglieder über Rechte, Pflichten, Kosten und Abrechnung informieren. Ansprechpartner für Netzbetreiber und Teilnehmende sein; Änderungen (z. B. Teilnehmerwechsel) koordinieren
Link zum Dokument des VSE Branchenempfehlung
LEG Tarife
Für den lokal erzeugten und innerhalb der LEG gehandelten Strom, den sogenannten LEG-Strom, können die Teilnehmer den Energiepreis grundsätzlich frei vereinbaren. Anders als beim ZEV/vZEV, gibt es in einer LEG nach dem Energiegesetz (EnG) keine gesetzliche Preisobergrenze gegenüber dem Standardtarif des Verteilnetzbetreibers. LEGs unterliegen hier primär dem Obligationenrecht (Missbrauch, AGB) und dem Kartellrecht (Marktmacht, Diskriminierung).
Die Nutzung des öffentlichen Netzes für den LEG-Strom bleibt entgeltpflichtig. Die Teilnehmer haben aber auf den Anteil des LEG-Stroms einen Rabatt:
- 40 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung einer Netzebene (alle LEG Teilnehmer befinden sich im selben Trafokreis)
- 20 % Rabatt auf den Netznutzungstarif bei Nutzung mehreren Netzebenen (ein oder alle LEG Teilnehmer befinden sich in unterschiedlichen Trafokreisen)
Dieser Rabatt gilt für den Netznutzungstarif bestehend aus Arbeitstarif, Grundtarif und Leistungstarif. Dieser Rabatt gilt nicht für den Messtarif, die Blindenergie und sämtliche Abgaben (SDL, Stromreserve, Solidarisierte Stromkosten, Netzzuschlag, Konzessionsabgaben).
Innerhalb der LEG können die Teilnehmer abweichende Verteilungsschlüssel vereinbaren (z. B. wer welchen Fixkostenanteil trägt, wie Rabatte verteilt werden). Das ist zivilrechtlich weitgehend frei, solange alle Teilnehmer transparent informiert sind und keine missbräuchlichen oder sittenwidrigen Klauseln verwendet werden.
Deckt der LEG-Strom den Bedarf eines Teilnehmers nicht, bleibt der Verteilnetzbetreiber für die Rest-Strom Lieferung in der Grundversorgung zuständig. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem von den Teilnehmern individuell gewählten Stromprodukt.
Haben Sie Fragen zum Thema Eigenverbrauch? Unsere Fachperson steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Thomas Härri
Bereichsleiter Energieversorgung
+41 62 855 88 82
thomas.haerri@tbgraenichen.ch