Strommangellage
Als Energieversorgerin von Gränichen ist es uns ein Anliegen, Sie offen und transparent über die Begebenheiten an den Energiemärkten zu informieren.

Bei einer Strommangellage handelt es sich um eine "schwere Mangellage" nach Art. 102 der Bundesverfassung, in welcher der Bund für die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern wie Strom zuständig ist. Eine Strommangellage unterscheidet sich grundsätzlich von einem Blackout, einem grossflächigen Stromausfall, bei dem das Netz unkontrolliert zusammenbricht. Im Gegensatz dazu tritt eine Strommangellage nicht plötzlich auf, sondern ergibt sich aus einem länger anhaltenden Ungleichgewicht von Stromangebot und -nachfrage.
Für die Sicherstellung der Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen hat der Bund die Organisation OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen) gegründet. Sie wird beim Eintreten der Strommangellage auf Anweisung der Wirtschaftlichen Landesverordnung (WL) aktiv.
Unter den folgenden Links finden Sie alle notwendigen Informationen: